Soforthilfe bei Salmonellenfällen in Österreich & Deutschland

  (+49) 1520/2086151  8681 Látrány, Rákóczi utca 144

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Oktober 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Delta Hungary Services Kft
Rákóczi utca 144, 8681 Látrány, Ungarn
Adószám: 25855522-2-14
(Gerichtsstand: Budapest, Ungarn – Anwendbares Recht: ungarisches Recht)

§1 Geltungsbereich / Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Delta Hungary Services Kft („Dienstleister“) gegenüber ihren Vertragspartnern („Kunden“), sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
(3) Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen überwiegend im B2B-Bereich. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gehen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzregelungen diesen AGB vor.

§2 Begriffsbestimmungen

Vertrag: jede schriftliche oder mündliche Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister.
Leistungsumfang: die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag konkret beschriebenen Tätigkeiten.
Mitwirkungspflichten: alle Pflichten des Kunden, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind (z. B. Strom, Wasser, Ansprechpartner, Zugang).
Höhere Gewalt: unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Unwetter, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfall von Lieferketten).
Abnahme: Erklärung des Kunden, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist; kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.

§3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand sind Dienstleistungen in den Bereichen Stallreinigung, Stallsanierung, Stall- und Betriebshygiene sowie – nach gesonderter Beauftragung – Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Der Ablauf kann insbesondere umfassen: Grobreinigung, Einweichen, Hauptreinigung mit geeigneten Mitteln, Trocknung, fachgerechte Desinfektion und Dokumentation, sowie weitere Leistungen laut Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
(2) Leistungen erfolgen unter Beachtung einschlägiger Hygiene- und Veterinärvorgaben. Änderungen behördlicher Anforderungen während der Ausführung berechtigen den Dienstleister zu angemessenen Anpassungen von Ablauf, Umfang und Vergütung.
(3) Installations-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Anlagen oder Haustechnik schuldet der Dienstleister nicht. Eine etwaige Bedienung der Stalltechnik (z. B. Mistbänder) erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und auf Risiko des Kunden.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, einzelne Rechte und Pflichten abzutreten oder den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

§4 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend.
(2) Geht vom Kunden eine Bestellung aus, kann der Dienstleister diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande; Textform (E-Mail, Fax) genügt. Fehlt eine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot des Dienstleisters als Vertragsgrundlage, wenn die Leistung ausgeführt wird.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform genügt.

§5 Fristen und Termine

(1) Fristen und Termine gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
(2) Nicht als fest bezeichnete Termine begründen erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen einen Verzug.
(3) Fristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(4) Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse entbinden den Dienstleister für die Dauer der Störung zuzüglich Anlaufzeit von seinen Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.

§6 Leistungsumfang, Übergabe, Abnahme, Nachweise

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet.
(2) Vor Beginn erstellen die Parteien ein Übergabeprotokoll zum Objekt (insbesondere sichtbare Vorschäden).
(3) Nach Abschluss erfolgt die Abnahme. Nicht im Übergabe- oder Abnahmeprotokoll vermerkte, bei Abnahme erkennbare Mängel sind ausgeschlossen.
(4) Der Dienstleister führt Leistungs- und Stundennachweise. Diese sind auch ohne Gegenzeichnung gültig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
(5) Sind Ställe nicht vorbereitet (z. B. nicht geräumt, grobe Verschmutzungen, fehlender Zugang), kann der Dienstleister Räum- oder Vorarbeiten zum vereinbarten Stundensatz erbringen.
(6) Witterungs- oder bautechnisch bedingte Unterbrechungen berechtigen zur Abrechnung von An- und Abfahrten, Wartezeiten sowie erforderlichen Übernachtungen.
(7) Der Dienstleister darf Abläufe in Abstimmung anpassen, wenn dies zur Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit oder Einhaltung behördlicher Vorgaben erforderlich ist.

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig ungehinderten Zugang zu allen Arbeitsbereichen sicher, sorgt für erforderliche Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen und informiert über Betriebsabläufe, Tierbewegungen und Zutrittsbeschränkungen.
(2) Strom: Bereitstellung technisch einwandfreier und geprüfter Anschlüsse (in der Regel 2×16 A und 2×32 A C-Sicherungen).
(3) Wasser: mindestens 3 500 l/h Durchfluss oder geeignete Pufferspeicher mit ausreichendem Druck; bei Brunnenwasser geeignete Filter; Wasserqualität muss Geräte schützen.
(4) Entsorgung: Abwasser und Verpackungen der Desinfektionsmittel entsorgt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Objektvorbereitung: rechtzeitige Räumung der Ställe, Grobreinigung (sofern nicht separat beauftragt), Entfernung von Hindernissen, Bereitstellung von Abstellflächen in Arbeitsnähe.
(6) Ansprechpartner: während der Arbeiten ständig erreichbarer Ansprechpartner mit Mobilnummer und E-Mail; Wartezeiten durch fehlende Erreichbarkeit sind zu vergüten.
(7) Stalltechnik: Bedienung durch den Kunden. Mitarbeitern des Dienstleisters ist dies untersagt; für etwaige Bedienfehler wird keine Haftung übernommen.
(8) Der Kunde stellt abschließbare Räume für Geräte und Materialien bereit.
(9) Unterbleiben Mitwirkungen, darf der Dienstleister Arbeiten verschieben oder unterbrechen und Mehraufwand abrechnen.
(10) Mistbänder: Der Kunde stellt sicher, dass Mistbänder während und nach den Reinigungsarbeiten in angemessenen Abständen in Betrieb genommen werden, um Ansammlungen von Wasser und Verschmutzungen zu vermeiden. Unterbleibt dies, haftet der Dienstleister nicht für hierdurch entstehende Schäden wie Überlastungen, Durchhängen oder Risse der Mistbänder. Eine ständige Mitwirkungspflicht des Kunden oder seiner Beauftragten ist erforderlich, um derartige Schäden zu verhindern.

§8 Vergütung, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher ungarischer Umsatzsteuer.
(2) Fahrtkosten werden nach dem vereinbarten Kilometersatz, Fahrzeiten mit Stundensatz berechnet; Barauslagen oder Sonderwünsche zum Selbstkostenpreis.
(3) Preisbasis sind die bei Vertragsschluss geltenden Lohn- und Materialkosten. Änderungen berechtigen zu angemessenen Preisanpassungen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Ab Fälligkeit können Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnet werden.
(5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann der Dienstleister Vorkasse verlangen.
(6) Zahlungen werden nach gesetzlicher Reihenfolge verrechnet.
(7) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.

§9 Mängelrüge, Gewährleistung, Nachbesserung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§10 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Keine Haftung für Schäden aus unzureichender Mitwirkung, mangelnder Wasser- oder Stromqualität, Spritzwasserschäden, Witterung oder behördlichen Eingriffen.
(5) Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§11 Vertraulichkeit, Unterlagen, Urheberrechte

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(2) Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Kalkulationen bleiben Eigentum des Dienstleisters und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
(3) Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder – soweit zulässig – zu löschen.

§12 Datenschutz (DSGVO)

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung und zur Wahrung berechtigter Interessen.
(2) Empfänger können verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder IT-Dienstleister sein.
(3) Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) bleiben gewahrt.
(4) Daten werden nur solange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§13 Abwerbe- und Übernahmeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters abzuwerben oder zu beschäftigen.
(2) Bei Verstoß: Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 25 000 €.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§14 Referenzen und Dokumentation

(1) Der Dienstleister darf erbrachte Leistungen anonymisiert dokumentieren und das Objekt als Referenz nennen, soweit keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
(2) Ein Widerspruch ist jederzeit möglich; bereits veröffentlichte Medien bleiben unberührt.

§15 Vertragsdauer, Stornierung und Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, schuldet er:
a) 50 % der Vergütung bei Kündigung vor Beginn,
b) 100 % der Restvergütung nach Beginn der Ausführung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§16 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen

(1) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen ruhen die Leistungspflichten; Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
(2) Die betroffene Partei informiert unverzüglich über Art, Dauer und Auswirkungen.
(3) Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ungarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Budapest, Ungarn.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch; andere Sprachfassungen dienen nur der Information.